Neuere Quarantäne-Bestimmungen, die sich auf Edelkastanien (Castanea) und den Rindenkrebs der Edelkastanie beziehen



Pflanzenbeschau-Verordnung

Richtlinie 2000/29/EG

Richtlinie 2004/102/EG




In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die sehr nahe verwandte Gattung der Eichen (Quercus) als ein möglicher Wirt des Rindenkrebses in einem Atemzug genannt wird. Umgekehrt kann offenbar die Kastanie auch als Wirt gefährlicher Eichenkrankheiten wie der Eichenwelke (Ceratocystis fagacearum) dienen. Der letztere Gesichtspunkt soll hier aber überhaupt nicht berücksichtigt werden.

 

 

- Keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier selektiv und vereinfacht aufgeführten Bestimmungen und Richtlinien! -

 

 

 

 


"Pflanzenbeschau-Verordnung" in der Neufassung vom 3.4.2000

- in den Anlagen werden Verhaltensregeln für die einzelnen befallenen Pflanzen und Schadorganismen konkretisiert -

 

 

 

 


"Richtlinie 2000/29/EG" vom 8.5.2000 - Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen

- in den Anhängen werden Verhaltensregeln für die einzelnen befallenen Pflanzen und Schadorganismen konkretisiert -

 

 

 

 


"Richtlinie 2004/102/EG" vom 5.10.2004

Diese Richtlinie bezieht sich auf die "Richtlinie 2000/29/EG" (insbes. Art. 14). Zum Thema Rindenkrebs der Edelkastanie heisst es hier (Original-Wortlaut):

 

"Die Bestimmungen betreffend Cryphonectria parasitica sollten geändert werden, um den neuesten Informationen über sein Auftreten in der Gemeinschaft und dem Risiko seiner Einschleppung oder Ausbreitung in der Gemeinschaft mit Holz und loser Rinde von Castanea Rechnung zu tragen, indem sie auf Schutzgebiete in der Tschechischen Republik, Dänemark, Griechenland, Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich begrenzt werden, in denen das Auftreten dieses Organismus nicht festgestellt wurde."

 

Diese Formulierung soll entweder bedeuten, dass hiermit alle Quarantäne-Bestimmungen für die europäischen Hauptwuchsgebiete aufgehoben sind -, oder sie ist so ungenau gehalten, damit zwangsläufig unzählige Törchen für alle denkbaren und undenkbaren, beabsichtigten und unbeabsichtigten Irrtümer der Forstwirtschaft und des Holzhandels aufgestoßen werden.

 

 

 



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