Landschaft schützen

Landschaften am Unteren Mittelrhein


Landschaftszerstörung durch Industrie, Verkehrs-Infrastrukturen und Urbanität

Trotz ihrer großen funktionalen Bedeutung ist Landschaft geradezu zu einer Seltenheit geworden. Sie ist so vollständig von urbanen und industriellen Strukturen, - zu welchen noch die ausufernde Verkehrs-Infrastruktur hinzukommt -, überdeckt, dass ihre Existenz erst durch deren Fehlen gewährleistet wird.




Allerdings hat man auch schon in früheren Jahrhunderten oft weite Wege zurücklegen müssen, um etwas Landschaft erleben zu können.

Dörfliche, agrarische und handwerkliche Strukturen fügten sich vor langer Zeit einmal vollständig in die Landschaft ein.

Wenn alle Menschen Urbanität und damit das Leben in der Stadt als höchstes Lebensziel anstreben, bleibt es nicht aus, dass das Land als nicht nur ethymologischer Ursprung der Landschaft verschwindet.
Das zerstörte Landschaftsbild kann zusätzlich noch durch Lärm und Gestank beeinträchtigt werden.





-> Mehr zur Landschaft der Kölner Bucht


Gerade die durch Gewässer und Pflanzenformationen bestimmten Landschaftstypen der Tallagen und Tiefländer werden durch solche Entwicklungen bedroht. Auch die Veränderung solcher Landschaften und Landschaftselemente ist kaum rückgängig zu machen, nicht nur die Zerstörung von Geostrukturen.



-> Mehr zum Ahrtal


Beklagenswert ist, dass das Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Biotope wie Auwälder, Sümpfe, Nasswiesen u.v.a. erst heute gesetzlich schützt (mit mäßigem Erfolg), nachdem sie von früheren Generationen offensichtlich rücksichtslos zerstört worden waren.

Folglich lassen viele Gegenden - auch das Rheinland - zusammenhängende Landschafts-Komplexe vermissen, die ökologische Funktionen aufrecht erhalten könnten.





-> Mehr zum Tal des Brohlbachs

-> Mehr zur Hauptterrasse des Rheins


Hierbei ist besonders zu beachten, dass ökologische Funktionen gerade durch eine größere Vielfalt besonderer Standortbedingungen gewährleistet werden, denen in der Realität jedoch produktions- und nutzungsbedingte, völlig einheitliche Infrastrukturen gegenüberstehen - vor allem endlose, durch Beton, Verbundsteinpflaster und Straßenbeläge versiegelte Flächen.



Aus diesen Phänomenen ergibt sich ganz entgegen der politischen Agenda die unerbittliche planerische Konsequenz, dass die aktuellen Emanationen der industriellen Kultur - besonders wenn es sich um Kraftfahrzeuge handelt - nicht schützenswert sind.

Denn den biologischen Komponenten dieser Kultur droht die unausweichliche Vernichtung durch Klimawandel und flächendeckende Kontamination.






Copyright © St. Th. Hahn, am 19.10.2014.
All Rights reserved.


Intro