Pflege der heimischen Gras- und Staudenfluren


Wiesen

Hochstaudenfluren

Scherrasen

Tritt- und Flutrasen

Mager- und Trockenrasen

Quelle



Grundsätzliches:

Grasflächen, die nicht der Futternutzung oder als strapazierfähiger Rasen dienen, müssen nicht gedüngt werden. Wiesen sind in den meisten Fällen durch Nutzung entstanden und würden bei fehlendem Nährstoffentzug durch Beweidung oder Heu innerhalb weniger Jahre verbuschen und sich dann zu Wald entwickeln.

Wenig gemähte Wiesen und Staudenfluren besitzen die größten Insektenpopulationen und locken dadurch auch viele Vogelarten an.

Eine differenzierte Pflege der Freiflächen nach ihrer Funktion kann die Pflegekosten reduzieren und die Artenvielfalt erhöhen.

Naturnahe Gras- und Krautvegetation sollte nacheinander in mehreren Teilstücken bearbeitet werden, um immer einen Teil des Nahrungsreservoirs für Tiere zu erhalten.

 

 

Wiesen:

Sie besitzen eine Artenzusammensetzung, die durch ihre Anpassung an eine ein- bis dreimalige Schnitthäufigkeit gekennzeichnet ist. Sie enthalten viele trittempfindliche Obergräser und Doldenblütler.

Man unterscheidet Glatthaferwiesen der trockenen bis frischen Böden (Arrhenaterion) und Feuchtwiesen (Calthion).

Grasreiche Glatthaferwiesen sollen Ende Juni/ Anfang Juli vor der Samenreife gemäht werden und noch einmal Ende September. Zumindest der erste Schnitt muss entfernt werden; im Herbst sind die Nährstoffe schon in die Überwinterungsorgane verlagert worden, trotzdem sollte die Akkumulation von Streu vermieden werden.

Krautreiche Glatthaferwiesen auf trockenen und armen Böden werden erst im September nach dem Aussamen gemäht.

Feuchtwiesen werden ebenfalls im September gemäht.

Wiesen, besonders Feuchtwiesen entwickeln sich durch Mulchen, also durch Liegenlassen des Schnittgutes, bald zu Hochstaudenfluren.

 

 

Hochstaudenfluren:

In Hochstaudenfluren kommt es durch Akkumulation von Nährstoffen bevorzugt zur Ausbreitung von Gehölzen.

Brennnesseln sollten gezielt abgemäht und entfernt werden, um dem Standort Nährstoffe zu entziehen.

Auch sich ausbreitende Disteln werden am Besten durch regelmäßige Mahd und Abfuhr Anfang Mai und im Juli ausgehungert.

Hochstaudenfluren müssen alle 2 - 5 Jahre gemäht werden, um das Aufkommen von Gehölzen zu verhindern.

Entsprechend werden Seggen-, Binsen- und Röhricht-Bestände im Winter mit Hilfe des Schlegelmähers gemulcht.

 

Vor Gehölzen sollten 1 - 2 m breite Staudensäume ungemäht bleiben, - im Winter bieten diese Bestände nämlich Futtersamen für Vögel und Überwinterungshabitate für Insekten. Wenn Waldsäume gegen eine Gehölzausbreitung gemäht oder gemulcht werden, dann nur im Frühjahr.

 

 

Scherrasen:

Sie werden vegetationskundlich zu den Fettweiden gerechnet (mit regelmäßiger Belastung durch Verbiss oder Schnitt). Ihre Artenzusammensetzung ist durch regenerationsfähige Arten und Rosettenpflanzen gekennzeichnet.

Zur Erhaltung des Blütenflors der Frühjahrsblüher kann der Schnitttermin angepasst werden auf einen Zeitpunkt nach dem 15. Mai.

Butterblumen-Wiesen trockener Standorte sollten erst nach der Blütezeit im Juni und dann nur etwa zwei mal gemäht werden.

Bei geringeren Ansprüchen an den Rasen und bei fehlender Düngung kann die Schnitthäufigkeit reduziert werden (auf alle 3 - 4 Wochen), und das Mähgut kann je nach Wuchshöhe auf der Fläche verbleiben. Der erste Schnitt ist jedoch stets zu entfernen und bei verspäteten Schnittterminen muss das Mähgut ebenfalls entfernt werden.

 

 

Tritt- und Flutrasen:

Im Allgemeinen muss keine Pflege erfolgen. Bei den Einjährigen muss außerdem im Herbst die generative Vermehrung durch Selbstaussaat gesichert sein.

Flutrasen können sich zu Seggen-, Binsen- und Röhricht-Beständen weiterentwickeln.

 

 

Mager- und Trockenrasen:

Dies sind seltene Gesellschaften extrem trockener und nährstoffarmer Standorte (bei nur gelegentlicher Störung und Beweidung).

Einjährige Gesellschaften können einmal im Jahr vor oder nach der eigentlichen Vegetationsperiode gemäht werden, um mehrjährige Arten und Gehölze zu unterdrücken.

Mehrjährige Gesellschaften können Anfang Juli nach der Blüte und bei Bedarf noch einmal im Herbst geschnitten werden.

Das Mähgut sollte zwecks Selbstaussaat einige Tage liegen bleiben.

 

 

Quelle:

EUGEN BERG: Zur unterschiedlichen Pflege von Rasen- und Wiesenflächen in Siedlungen und deren Bedeutung für den Naturschutz.
Niedersächsisches Landesverwaltungsamt, Informationsdienst Naturschutz 6. Jahrgang, Nr. 1, Februar 1986.

 

 

 


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